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Kosten für Energieausweise

Kosten eines Energieausweises für Wohngebäude (brutto)

Verbrauchsausweis1)74,26 €
Zusätzliche Farbkopie7,08 €
Zusendung per Post10,00 €
Bedarfsausweisauf Anfrage

1)Im Preis enthalten ist eine Plausibilitätsprüfung sowie die Registrierung beim DIBt

Kosten eines Energieausweises für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien), brutto

Verbrauchsausweis1)345,10 €
Verbrauchsdatenabfrage für Strom beim Netzbetreiber2)142,50 €
Zusätzliche Farbkopie7,08 €
Aushang Energieausweis laminiert10,65 €
Zusendung per Post10,00 €
Bedarfsausweisauf Anfrage

1)Im Preis enthalten ist eine Plausibilitätsprüfung sowie die Registrierung beim DIBt

2)Der Netzbetreiber kann dafür weitere Kosten erheben, die vom Auftraggeber zu übernehmen sind

Bestellung Energieausweise

Verbrauchsausweise für Wohngebäude

Folgende Daten sind erforderlich

  • Adresse und Baujahr des Gebäudes
  • Nutzung des Gebäudes (Wohnen, Gewerbe, Wohnen und Gewerbe)
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen
  • Baujahr der Heizung, verwendeter Energieträger
  • Leerstandszeiten und -flächen, der Gesamtleerstand darf 30 % nicht übersteigen!
  • Verbrauchsdaten für Heizen (und Warmwasser, wenn bekannt) über mindestens 36 Monate, die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen, die Leerstände kleiner 30% am Gesamtzeitraum
  • Angaben zur Kühlung und Einsatz von Klimaanlagen
  • Angaben zu energetischen Sanierungen (Austausch der Fenster, Dämmung Dach, Keller, Wände)
  • Gebäudefotos zur Beurteilung der Anlagentechnik (Heizung) und der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster)

Verbrauchsausweis online bestellen

Verbrauchsausweise Stapelverarbeitung

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0 36 43 / 49 52 7-10

 


Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude

Folgende Daten sind erforderlich

  • Adresse und Baujahr des Gebäudes
  • Nutzung des Gebäudes (Büro, Arztpraxis etc.)
  • NGF jeder Nutzung
  • Baujahr der Heizung, verwendeter Energieträger
  • Leerstandszeiten und -flächen, der Gesamtleerstand darf 30 % nicht übersteigen!
  • Verbrauchsdaten für Heizen (und Warmwasser, wenn bekannt) über mindestens 36 Monate, die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen, die Leerstände kleiner 30% am Gesamtzeitraum
  • Stromverbrauchsdaten für Beleuchtung, Nutzung im Gewerbe, Kühlung etc.  über mindestens 36 Monate, die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen
  • Angaben zur Kühlung und Einsatz von Klimaanlagen
  • Angaben zu energetischen Sanierungen (Austausch der Fenster, Dämmung Dach, Keller, Wände)
  • Gebäudefotos zur Beurteilung der Anlagentechnik (Heizung) und der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster)

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