Energieausweise
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ein amtliches Dokument für ein Gebäude, in welchem der Verbrauch bzw. Bedarf an Energie für das Gebäude angegeben ist. Anhand einer Farbskala und weiteren Werten informiert er insbesondere über den Heizenergie- und Warmwasserverbrauch oder – bedarf eines Hauses. Für potenzielle Mieter oder Käufer ist es so einfacher, die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten einer Immobilie einzuschätzen.
Mit dem Energieausweis werden Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Qualität untereinander vergleichbar.
Der Energieausweis kann ebenfalls eine erste Orientierungshilfe für mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen sein.
Wann muss ein Energieausweis vorliegen?
Wird ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes vermietet oder verkauft, so ist dem Interessenten ein Energieausweis vorzulegen bzw. zugänglich zu machen. Ein Energieausweis wird ebenfalls erstellt, wenn ein Gebäude energetisch saniert oder umgebaut wird.
In Immobilienanzeigen sind verpflichtend Angaben zum Energiebedarf, zum wesentlichen Energieträger fürs Heizen, zum Baujahr und zur Energieeffizienzklasse zu machen. Für kleine Gebäude (bis 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler müssen keine Energieausweis ausgestellt werden.
Bedarfs- / Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie eine Immobilie benötigt. Er basiert auf Berechnungen zur Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik für Heizung, Lüftung etc. Daher geben die Kennwerte des Bedarfsausweises zuverlässige Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf.
Dem gegenüber steht der Verbrauchsausweis. Ihm liegt der tatsächliche Heizenergieverbrauch der Bewohner bzw. Mieter zugrunde. Um eine Kennzahl zu ermitteln, werden die Verbräuche der letzten drei Jahresrechnungen herangezogen. Experten geben allerdings zu bedenken, dass sich das Verfahren stark am individuellen Nutzerverhalten orientiert.
Beide Energieausweisarte sind 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer ausgestellt werden.
Welcher Energieausweis ist erforderlich?
Für bestehende Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten kann zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis gewählt werden.
Für Wohngebäude bis 4 Wohnungseinheiten, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis zu erstellen (Ausnahme: Der Bau oder spätere energetische Sanierungen entsprechen dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977).
Für bestehende Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien) kann zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis gewählt werden.
Für Neubauten und Sanierungsvorhaben ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.


