BAFA Vor-Ort-Beratung (Wohngebäude)

Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte profitieren von attraktiveren Zuschüssen für Energieberatungen in Wohngebäuden. Damit wird es noch leichter, eine fundierte Informationsgrundlage über energetische Sanierungen von Gebäuden zu erhalten.

Reduzierung der Fördersätze an den Energieberatungsprogrammen (EBN, EBW) ab dem 7. August 2024

  • Förderzuschuss: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
  • Beratungshonorar: Angaben ohne Gewähr!
    • Ein-/Zweifamilienhaus: 650 €
    • Mehrfamilienhaus: 850 €
    • Zusätzlich WEG: 250 €
  • Der Bauantrag/die Bauanzeige des Beratungsobjektes muss mindestens 10 Jahre zurück liegen.
  • BAFA-Portal als zentrale Schnittstelle für Fördervorgänge
    • Antrag und Verwendungsnachweis für BEG online
    • Förderung für Energieberatungen für WG/NWG ebenfalls online
       
  • Rechnung über volles Beratungshonorar stellen
    • Beratungsempfänger zahlt das volle Honorar oder
    • Beratungsempfänger zahlt das nicht vom Zuschuss gedeckte Honorar und erteilt dem BAFA eine Ermächtigung für die Auszahlung des Zuschusses an das Beratungsunternehmen

Material/Informationen