GEG - Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, vereint die Gesetze Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und löst diese ab.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Im Zuge einer ersten Novelle wurde zum 1. Januar 2023 der bisher geltende Neubaustandard im Hinblick auf den Jahres-Primärenergiebedarf angehoben (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes wurde zudem der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt. Diese Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Aktuell: GEG 2024 vom 16. Oktober 2023, verkündet im Bundesgesetzblatt am 19. Okt. 2023, am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
BMWSB: Gebäudenergiegesetz »
Material und Informationen
| Dokumente (PDF | Datum |
| Vorläufige Lesefassung Gebäudeenergiesetz 2024 | 10/2023 |
| Grafische Übersicht: Anforderungen an Heizungsanlagen gem. § 71 | 01/2024 |
| Grafische Übersicht: Heizungsanlagen - §71b-h (Auszüge) | 01/2024 |
| Grafische Übersicht: Heizungsanlagen - § 71 Abs. 4-6 | 01/2024 |



